Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Präambel
DorkaBrandConsulting berät, entwickelt und implementiert Konzepte im Bereich Branding als Systeme der kommunikativen und visuellen Information, die Unternehmen, Organisationen, Produkte und Marken prägen. Die Beratung und die Entwicklung von designorientierten Erscheinungsbildern ist eine komplexe Leistung, deren rechtlicher Rahmen in diesen Geschäftsbedingungen niedergelegt ist.
1. Vertrag
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. Anderweitige und insbesondere kollidierende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufs- oder Lieferungsbedingungen finden keine Anwendung und zwar auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Honorar
2.1.
Die im Angebot genannten Honorare sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2.
Von dem vereinbarten Honorar ist die jeweils vereinbarte Leistung (z.B. Beratungsleistung, Naming, Design-Werk) einschließlich einer Korrekturstufe umfaßt. Nachbesserungs- und Korrekturkosten, die trotz Freigabe entstehen und vom Auftraggeber zu vertreten sind, sind von dem Honorar nicht erfaßt und gesondert zu vergüten. Das Honorar versteht sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3.
Fremdkosten sind in dem Honorar grundsätzlich nicht enthalten. Nicht enthalten sind ferner Hotel-, Kurier- und Reisekosten und sonstige Spesen.
2.4.
Rechnungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zu bezahlen. DorkaBrandConsulting ist berechtigt, 50% des Vertragspreises zu Beginn des Vertrages in Rechnung zu stellen, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann DorkaBrandConsulting Zinsen in Höhe von mindestens fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen.
2.5.
Das Honorar ist zahlbar in Euro. Soweit die Leistung für einen Auftraggeber mit Sitz außerhalb Deutschland erbracht wird und die Rechnung für diesen Sitz erstellt werden soll, hat der Auftraggeber die notwendigen Ge-nehmigungen entsprechend der Einrichtungen zur Kontrolle des Außenhandels vorzulegen.
3. Rechte am Vertragswerk
3.1.
Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber sämtliche gewerblichen Schutzrechte an dem als vertragsgerecht gebilligten Werk. Soweit dies nach dem Vertragszweck erforderlich ist, werden Einzelheiten in einer gesonderten Vereinbarung über die Übertragung von Nutzungsrechten geregelt. Entwürfe und Teilgewerke, die während der Entwicklungsphase entstehen, sind von der Übertragung der Nutzungsrechte ausgeschlossen.
3.2.
Übergibt der Auftraggeber an DorkaBrandConsulting Material jeglicher Art, bleibt dieses auch nach Vertragsbeendigung das Eigentum von DorkaBrandConsulting. Sofern Dritte Rechte an jenem Material geltend machen, hat der Auftraggeber die Agentur von solchen Ansprüchen freizustellen.
4. Vertragserfüllung
4.1.
Die von DorkaBrandConsulting protokollierten Leistungsschritte gelten als durch den Auftraggeber bestätigt, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Tagen nach Zugang widerspricht.
4.2.
Der Auftraggeber kann im Fall einer nicht nur unerheblichen Abweichung der Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder Brauchbarkeit die Nacherfüllung verlangen. Schadensersatzansprüche statt oder neben der Leistung sind – soweit zulässig –ausgeschlossen und in jedem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Haftung
5.1.
DorkaBrandConsulting übernimmt nicht die Gewähr dafür, daß das Werk Rechte Dritter nicht berührt, es sei denn, dass die Agentur gesondert mit einer Recherche beauftragt wird.
5.2.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Verfügbarkeit und die Registrierbar-keit der von der Agentur vorgeschlagenen Namen, Marken und anderer Werke während der Entwurfserarbeitung, spätestens aber nach Präsentation der Leistung mitwirkend selbst zu prüfen, es sei denn, daß eine ausdrücklich anderweitige schriftliche Vereinba-rung getroffen worden ist.
5.3.
Ist das Werk rechtlich nicht verfügbar und beruht dieser Umstand auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch DorkaBrandConsulting, kann der Auftraggeber auf ein im Rahmen des Pro-jektes entwickeltes alternatives Werk zur Nacherfüllung zurückgreifen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind – soweit zulässig – ausgeschlossen und in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.4.
DorkaBrandConsulting wird alle Unterlagen des Auftraggebers sorgfältig aufbewahren. Die Haftung für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen, es sei denn, daß DorkaBrandConsulting Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5.5.
Zur Vertragsabwicklung kann unter Verwendung elektronischer Mail kommuniziert werden. Der Auftraggeber hat für eine Verschlüsselung Sorge zu tragen, soweit er dies für geboten hält. Eine Haftung von DorkaBrandConsulting aus Anlaß von Fehlern bei der Datenübertragung ist ausgeschlossen.
6. Laufzeit des Vertrages und Kündigung
6.1.
Der Vertrag endet mit der Vertragserfüllung, sobald das Werk seitens des Auftraggebers als vertragsgerecht gebilligt oder in Gebrauch genommen wurde.
6.2.
Der Vertrag oder eine einzelne projektierte Agenturleistung kann nicht gemäß § 627 BGB gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
7. Schriftform
Für den wirksamen Abschluß, die Ergänzung, die Kündigung, die Aufhebung des Vertrages und die Änderung dieser Geschäftsbedingungen wird die Einhaltung der Schriftform vereinbart. Gleiches gilt für die Abrede, auf das Schriftformerfordernis zu verzichten.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt, soweit durch die Unwirksam-keit einzelner Klauseln der Wesensgehalt der übrigen Klauseln nicht beeinträchtigt wird. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln verpflichten sich die Vertrags-parteien zur Vereinbarung einer neuen und wirksamen Klausel, die dem Willen der Parteien und den Wesensgehalt der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.
9. Anwendbares Recht
Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag und seiner Abwicklung ist Hamburg.